Korbach/Vöhl(pm). Über ein vorgezogenes Weihnachtsgeschenk konnte sich der Landkreis Waldeck-Frankenberg zu Beginn der Kalenderwoche 51 freuen. Aus dem Wiesbadener Wirtschaftsministerium war der Landesbeauftragte für den ländlichen Raum Knut John angereist, um persönlich einen Förderbescheid über 1.573.600 Euro zu übergeben. Die finanzielle Unterstützung wurde im Rahmen der Verkehrsinfrastrukturförderung in Hessen nach dem Mobilitätsfördergesetz gewährt und dient dem Ausbau der Kreisstraße K 25 in mehreren Bauabschnitten; die K 25 verläuft vom Abzweig der L 3084 (Vöhl-Alraft) nach Hof Lauterbach über Obernburg bis zur Anbindung an die B 252 bei Dorfitter. Kosten und Baulastträger des Gesamtvolumens dieser Maßnahmen von über 2 Millionen Euro ist der Landkreis Waldeck-Frankenberg. Landesbeauftragter John betonte bei der Übergabe des Förderbescheides die Bedeutung einer qualitativ hochwertigen Verkehrsinfrastruktur nicht nur in den Ballungsgebieten, sondern vor allem im ländlichen Raum. Gerade im Landkreis Waldeck-Frankenberg mit seinen 490 Kilometern an Kreisstraßen werde ein funktionierendes Verbindungsnetz gebraucht, um eine hohe Lebensqualität aufrecht zu erhalten. „Die K 25 stellt für die Menschen in der Gemeinde Vöhl eine wichtige Anbindung vor allem nach Korbach dar“, bestätigte Erster Kreisbeigeordneter Karl-Friedrich Frese. Ob zur Verkehrssicherheit im Schulbusbetrieb oder für den Rettungsdienst, dem Landkreis sei sehr an einer sinnvollen, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Erschließung aller Kommunen gelegen. So sei es trotz der schwierigen Haushaltslage selbstverständlich gewesen, im Kreisetat 2026 mit 10 Millionen Euro erneut eine hohe Summe für den Kreisstraßenbau vorzusehen.
Bei der nun anstehenden Baumaßnahme der K 25 handelt es sich um den dritten Bauabschnitt zwischen der Landestraße L 3084 (Vöhl-Alraft) und Obernburg – ein Lückenschluss, der den kompletten Streckenverlauf der Kreisstraße erst richtig attraktiv mache, so Martin Riehl, Fachdezernent Bau Nordhessen, HessenMobil. Mit der Maßnahme wird begonnen, sobald die Witterungsverhältnisse eine Durchführung zulassen, voraussichtlich im Frühjahr 2026. Da sich dieser Teilabschnitt in einem Wasserschutzgebiet befindet, wird er gemäß den gesetzlichen Vorgaben zum Grundwasserschutz grundhaft ausgebaut. Dies beinhaltet auch eine Verbreiterung der Fahrbahn auf sechs Meter. Weitere Informationen zur Sperrung während der Bauarbeiten und zur Umleitungsstrecke folgen zeitnah zum Beginn der Baumaßnahme.

